26.1.2023 – Kriminalpolizei stellt in Niederbayern Waffen sicher – Verdacht auf „Reichsbürger-Zugehörigkeit“

26.1.2023 Niederbayern. Am Donnerstag, 26.01.2023, haben Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Niederbayern und Beamte des Kommissariats Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Passau, zusammen mit Beamten umliegender Dienststellen und des Landratsamtes Passau bei einer Wohnungsdurchsuchung im westlichen Landkreis Passau mehrere Waffen und Munition sichergestellt. Zugrunde lagen Durchsuchungs- und Sicherstellungsbeschlüsse des Amtsgerichtes Passau sowie des Verwaltungsgerichts Regensburg zur Überprüfung bzw. Einziehung der Waffen.

Den Ermittlungen der kriminalpolizeilichen Staatsschutzkommissariate zufolge steht ein 48-jähriger Mann aus dem westlichen Landkreis Passau im Verdacht, der sog. „Reichsbürgerbewegung“ zugehörig zu sein. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen wurde in engem Austausch mit dem Landratsamt und dem Amtsgericht Passau am heutigen Donnerstag sowohl das Wohnanwesen, als auch die Arbeitsstelle des Mannes durchsucht.

Im Rahmen der Durchsuchung, an der rund 20 Polizeibeamte, sowie mehrere Vertreter des Landratsamtes Passau beteiligt waren, wurden 10 Lang- und 3 Kurzwaffen, sowie ca. 3.000 Schuss Munition aufgefunden und sichergestellt.

(Foto: Polizei)

Die Wegnahme der Waffen, in deren legalen Besitz der Mann war, erfolgte aufgrund der Aberkennung aller waffenrechtlichen Erlaubnisse seitens des Landratsamtes Passau. Diese erfolgte aufgrund der bislang durchgeführten Ermittlungen und den daraus gewonnenen Erkenntnissen; demzufolge ist der 48-Jährige mutmaßlich der Reichsbürgerbewegung zuzuordnen, wodurch erhebliche Zweifel an seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bestehen.

Der 48-jährige Mann, der schon mehrfach kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten ist, wurde nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Maßnahmen entlassen. Da er nicht für die gesamte Munition eine entsprechende Erlaubnis vorweisen konnte, wird gegen ihn zudem ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.Wie der vorliegenden Fall belegt, war eine sehr enge Zusammenarbeit und ein notwendiger Austausch mit Kreisverwaltungsbehörden, der Justiz sowie der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus gegeben.

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