1.2.2023 Buchloe. Am späten Dienstagabend kontrollierten Buchloer Streifenbeamte auf der Staatsstraße zwischen Lindenberg und Buchloe einen Pkw mit Anhänger.
Aufgrund der zulässigen Gesamtmasse wäre zum Führen des Fahrzeuggespanns die Fahrerlaubnisklasse BE notwendig gewesen. Der 37-jährige Lenker konnte aber nur die Klasse B vorweisen.
Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt und leiteten gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
(PI Buchloe)
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