25.3.2023. Am 24.03.2023 wurde der Polizeiinspektion Füssen gegen Nachmittag durch das Landratsamt Ostallgäu mitgeteilt, dass ein Biberdamm, welcher sich in einem Biotop befindet, mutwillig zerstört wurde.
Aufgrund der Spuren vor Ort lässt sich vermuten, dass der Damm mit schwerem Gerät eingerissen und abgetragen wurde. Hierdurch sind massive Schäden im Niedermoorgebiet entstanden.
Der Biber unterliegt in Deutschland dem Naturschutzrecht und zählt in ganz Europa zu den streng geschützten Arten.
Da beim Landratsamt Ostallgäu keine Genehmigung für die Entfernung des Biberdamms vorliegt, wird eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz geprüft.
Zeugen, die sachdienstliche Hinweise hierzu machen können, werden gebeten, sich unter Telefon 08362/91230 an die Polizeiinspektion Füssen zu wenden.
(PI Füssen)
25.3.2023. Am 24.03.2023 wurde der Polizeiinspektion Füssen gegen Nachmittag durch das Landratsamt Ostallgäu mitgeteilt, dass ein Biberdamm, welcher sich in einem Biotop befindet, mutwillig zerstört wurde. Aufgrund der Spuren vor Ort lässt sich vermuten, dass der Damm mit schwerem Gerät … weiterlesen
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