Landespflegegeld für 2021 noch sichern

8.11.2021 Landkreis Ostallgäu. Für das laufende Pflegegeldjahr (1. Oktober 2020 bis 30. September 2021) kann der Erstantrag auf Landespflegegeld noch bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

Seit 2018 können Pflegebedürftige, die ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, einmal jährlich pauschal 1.000 Euro vom Freistaat erhalten.

Anspruchsberechtigt für das Landespflegegeld sind Personen, die im oben genannten Zeitraum oder bereits davor einen Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt haben und mit mindestens Pflegegrad 2 eingestuft wurden.

Ein gestellter Antrag gilt für die folgenden Jahre fort, sofern die Anspruchsvoraussetzungen bestehen bleiben. Das entsprechende Antragsformular und weitere Informationen gibt es unter anderem beim Pflegestützpunkt Ostallgäu oder im Internet unter landespflegegeld.bayern.de.

Dem unterzeichneten Antrag sind eine Kopie des gültigen Personalausweises, alternativ eine Meldebescheinigung der Gemeinde und eine Kopie des Pflegegrad-Bescheides der Pflegekasse (nicht das MDK-Gutachten) zuzufügen.

Pflegestützpunkt Ostallgäu steht Betroffenen zur Seite

Mit Fragen zum Landespflegegeld und mit allen anderen Fragen rund um das Thema Pflege können sich Ostallgäuerinnen und Ostallgäuer kostenlos an den Pflegestützpunkt wenden. Dieser informiert unabhängig und umfassend über staatliche Leistungen sowie weitere Hilfeangebote und bietet bei Bedarf auch komplexe Fallberatungen an.

Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunkts Ostallgäu sind montags bis freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr telefonisch unter der Nummer 08342 911-511 erreichbar oder per E-Mail unter: pflegestuetzpunkt@lra-oal.bayern.de.

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