Wahlvorschläge für Ostallgäuer Landrats- und Kreistagswahl 2020 zugelassen

7.2.2020 Landkreis Ostallgäu. In seiner Sitzung am Dienstag hat der Kreiswahlausschuss vier Wahlvorschläge für die Wahl zum Landrat und zehn Wahlvorschläge für die Kreistagswahl zugelassen.

Nach der Sitzung des Kreiswahlausschusses konnte der Kreiswahlleiter, Regierungsdirektor Ralf Kinkel, bekannt geben, dass für die Wahl zum Landrat am 15. März 2020 vier Wahlvorschläge und für die Wahl zum Kreistag zehn Wahlvorschläge mit insgesamt 390 Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen wurden.

Bis zum 23. Januar 2020 hatten die Parteien und Wählergruppen Zeit ihre Nominierungsversammlungen durchzuführen und die Wahlvorschläge einzureichen.

Das Wahlteam im Landratsamt übernahm dann umgehend die Prüfung der Wahlvorschläge. Mit den Ansprechpartnern der Wahlvorschläge wurden noch kleinere Mängel behoben. So fehlten z.B. in wenigen Fällen noch die notwendigen Bescheinigungen oder es wurden Berufsbezeichnungen und die angegeben akademischen Grade, sowie die genannten Ehrenämter abgeklärt.

Drei Bewerber hatten noch rechtzeitig ihre Bereitschaft zur Wahl zurückgezogen und eine Bewerberin hatte die Wählbarkeit verloren.

Im Ergebnis konnten aber alle Wahlvorschläge zugelassen werden. Für die Kreistagswahl stellen vier Wahlvorschlagsträger (CSU, Grüne, Freie Wähler/FWO und SPD) die mögliche Gesamtzahl von 60 Bewerberinnen und Bewerbern auf, die ÖDP 42, die Bayernpartei 38, FDP 23, AfD 22, Junges Ostallgäu 20 und Die LINKE 5.

Auf den Stimmzetteln werden dann die Wahlvorschlagsträger, die weniger als 60 Personen aufstellen, ihre Chancen durch Mehrfachnennung ihrer Bewerber erhöhen (doppelte oder dreifache Nennung im Stimmzettel).

Das Durchschnittsalter aller Bewerberinnen und Bewerber liegt bei rund 52 Jahren. Der jüngste Bewerber ist am Wahltag 18 Jahre, die älteste Bewerberin 85 Jahre.

Werbung: