13.4.2023 Kempten (Allgäu). Bei einem Schockanruf am 20.03.2023 bei einer 83-jährigen Frau in Kempten erbeutete ein zunächst unbekannter Täter Schmuck und Goldmünzen im Wert von mindestens 30.000 Euro. Zwei Tage später wurde ein polnischer Pkw-Fahrer von der Polizei in Sachsen angehalten. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges konnte eine Vielzahl von Schmuckstücken und Goldmünzen aufgefunden werden.
Durch weitere Ermittlungen wurde festgestellt, dass er diese bei einem Komplizen in einem Hotelzimmer in Nürnberg abgeholt hatte. Bei der anschließenden Durchsuchung des Hotelzimmers wurde weiterer Schmuck und Goldmünzen aufgefunden.
Da beide Personen die Herkunft der Gegenstände nicht erklären konnten und sie für Abholungen nach Schockanrufen im Raum Nürnberg und Oberfranken in Frage kamen wurden die beiden Männer auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt, welcher für beide Untersuchungshaft anordnete.
Zwischenzeitlich konnte durch die KPI Kempten ermittelt werden, dass der bei den Männern sichergestellte Schmuck sowie die Goldmünzen dem Opfer in Kempten zugeordnet werden kann. (KPI Kempten)
Was ist passiert?
Im Falle des Kemptener Vorfalls wurde am 21.03.2023, gegen 08:30 Uhr, die Kripo Kempten vom Bruder einer 83-jährigen Geschädigten über einen vollendeten Schockanruf informiert. Die bisherigen Ermittlungen ergaben, dass die Geschädigte am Vortag in der Zeit von 16:00 Uhr bis 19:30 Uhr mehrere Anrufe der unbekannten Täter erhalten hat. Diese gaben sich als Polizeibeamte/Staatsanwalt aus und teilten der Frau mit, dass ihre Tochter einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verursacht habe und in Folge dessen von der Polizei verhaftet wurde. Zur Abwendung einer Untersuchungshaft wurde die Hinterlegung einer Kaution verlangt.
Nachdem die Geschädigte angab, kein Bargeld zu Hause zu haben, wurde sie von der Täterschaft dazu bewegt, ihren Schmuck zu übergeben. Es handelte sich dabei um Goldschmuck in noch nicht feststehender Anzahl und Art. Außerdem wurde eine nicht feststellbare Anzahl von Goldmünzen übergeben. Der Gesamtschaden dürfte sich nach grober Schätzung auf eine mittlere fünfstellige Summe belaufen.
Im Neu-Ulmer Bereich meldete sich am Dienstagnachmittag ein Mann telefonisch bei der Polizei Neu-Ulm und teilte mit, dass er nach Hause kam und einen Zettel seiner Ehefrau in der Wohnung aufgefunden habe. Auf diesem Zettel hatte die Ehefrau vermerkt, dass die Tochter einen Unfall hatte und sie nun knapp 40.000 Euro beim Amtsgericht Ulm übergeben müsse. Weiterhin schrieb die Ehefrau, dass sie unterwegs zur Bank sei, um Geld abzuheben. Der Ehemann erkannte den Betrugsversuch und informierte die Polizei. Die Hausbank des Ehepaars wurde kontaktiert und beim Eintreffen der Ehefrau informierten Mitarbeiter der Bank sie über den Betrugsversuch. Die Frau führte auch Schmuck mit sich, welchen sie ebenfalls an die Täterschaft übergeben sollte. Die Täter meldeten sich anschließend nicht mehr telefonisch beim Opfer und es ist glücklicherweise kein Vermögensschaden eingetreten. Die Ermittlungen übernahm das Fachkommissariat der Neu-Ulmer Kriminalpolizei.
Wie hoch sind die Schadenssummen?
Im Jahr 2022 wurden bei den Beamtinnen und Beamten im Polizeipräsidium 779 Taten zur Anzeige gebracht. Von diesen 779 Taten verliefen 29 erfolgreich. Dabei erbeuteten die Täter im vergangenen Jahr 1.868.000 Euro. Der höchste Schaden in einem einzelnen Fall betrug 600.000 Euro.
Wie gehen die Täter vor?
„Ihr Sohn/ihre Tochter hat einen tödlichen Unfall verursacht!“ Bei dieser Abwandlung des Enkeltrick-Anrufes fordert der Anrufer Geld im Namen eines Verwandten, um beispielsweise eine drohende Gefängnisstrafe gegen Kaution abwenden zu können. Auch hier schalten sich falsche Polizisten und Staatsanwälte in die Gespräche ein, um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Weiter werden den Geschädigten Rufnummern angezeigt, welche ein behördliches Gegenüber suggerieren sollen. Dies ist möglich durch das sogenannte „Caller ID Spoofing“. Bei dieser Methode kann der Betrüger dem kontaktierten Opfer eine seriöse Telefonnummer vortäuschen, damit die wirkliche Nummer nicht mehr nachvollzogen werden kann. Zudem soll der Anschein erweckt werden, dass eine existente Behörde oder Stelle anruft.
Wie können Sie reagieren?
Sollten Sie einen Anruf mit einer Schocknachricht erhalten, in Folge dessen das Gegenüber die Bereitstellung einer Kaution fordert, entgegnen Sie diesem mit Misstrauen. Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Nummer 110.
Kontaktieren Sie die betroffenen verwandten Personen, um den Wahrheitsgehalt der Schocknachricht zu überprüfen. Geben Sie keinesfalls telefonische Auskunft über Ihre Vermögenswerte und besprechen Sie Geldforderungen unbedingt vorher mit weiteren Angehörigen. Sollten Sie bereits in der Vergangenheit Opfer eines Schockanrufs geworden sein, so zeigen Sie die Tat unbedingt bei der Polizei an. Nur so kann die Polizei Tatzusammenhänge erkennen und künftige Ermittlungserfolge generieren.
Abschließend bittet die Polizei Sie eindringlich, dieses Phänomen mit Verwandten, Bekannten und Nachbarn zu besprechen. (PP Schwaben Süd/West)
13.4.2023 Kempten (Allgäu). Bei einem Schockanruf am 20.03.2023 bei einer 83-jährigen Frau in Kempten erbeutete ein zunächst unbekannter Täter Schmuck und Goldmünzen im Wert von mindestens 30.000 Euro. Zwei Tage später wurde ein polnischer Pkw-Fahrer von der Polizei in Sachsen … weiterlesen
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